ALG Architekten/Bauherren

Allg. Offert- / Lieferbedingungen für Architekten / Bauherren

Unsere Ausführungs- und Liefergrundlagen stützen sich im Wesentlichen auf:

– SIA Formular 118, Allg. Bedingungen fürBauarbeiten
– SIA Formular 241, Schreinerarbeiten
– SIA Formular 343, Türen und Tore

– Technische Merkblätter des Verbandes der Schweizerischen Türenbranche

Nr. 001, Liefer- und Montagebedingungen für Türen, Stahlzargen und Türelement
Nr. 002, Oberflächenbehandlung mit Anhang 6. Innentüren
Nr. 003, Schutz und Montage von Stahltürzargen
Nr. 004, Langzeitmörtel als Füllmörtel für Türzargen
Nr. 005, Schalldämmung bei Türkonstruktionen
Nr. 006, und 006/1, Verformung von Türen
Nr. 007, Einbruchhemmende Türen
Nr. 008, Brandschutztüren ohne Prüfnachweis
Nr. 009, Einbau von Türelementen in Leichtbauwände

A. Offertstellung

Vorabklärungen, Behördliche Vorschriften
Unsere Preiseingabe basiert auf den Ausschreibungs-Unterlagen, die Marobag AG zum Zeitpunkt der Offertstellung vorgelegen haben. Technische Vorabklärungen und behördliche Akzeptanz der aus dem Devis-Text herauszulesenden- oder seitens des Auftraggebers darin vorgegebenen Konstruktionen werden vorausgesetzt. Das Einholen von Bewilligungen und zusätzliche Abklärungen bei Ämtern oder Behörden vor Auftragserteilung stellen kostenpflichtige Leistungen dar und werden nur erbracht, wenn Marobag AG dazu ausdrücklich beauftragt wird. Werden nach Auftragserteilung zur Erlangung von Bewilligungen konstruktive Ausführungs- Material- oder andere Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzausführungen notwendig, werden diese dem Auftraggeber nachofferiert. Lieferverzögerungen die daraus- bzw. aufgrund von nicht-, bzw. nicht rechtzeitig erteilten Genehmigungen, gleich welcher Art oder Stelle erfolgen, und ausserhalb des Einflusses von Marobag AG liegen, können Marobag AG nicht angelastet werden.

B. Angebotsgrundlagen

Preisbindung
Die Einheits- oder Globalpreise werden aufgrund der aktuellen Marktsituation erstellt. Sie gelten ohne anders lautende Vereinbarung längstens bis zum Ende des Offertjahres. Treten zwischen Angebot und Auftragsausführung aussergewöhnliche Material- oder andere Preiserhöhungen ein die ausserhalb der Beeinflussung durch Marobag AG stehen, wie z.B. Materialpreisaufschläge bei Öl- oder Chemieprodukten, bei Stahl etc. so kann Marobag AG die Preise entsprechend der ausgewiesenen Erhöhung inkl. des Beschaffungskostenzuschlages überwälzen.

Teuerungsüberwälzung
Werden die Arbeiten in einem dem Offertjahr folgenden Jahr ausgeführt und sind zwischen Offert- und Ausführungsjahr eine oder mehrere gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte Lohnerhöhungen eingetreten, sowie bei Preiserhöhungen auf Material, werden die ab Preisstand eingetretenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.

Bemusterung
Es empfiehlt sich, vor allem bei nicht alltäglichen Arbeiten oder besonderen Gestaltungen, Muster, allenfalls im Kleinformat, herstellen zu lassen. Marobag ist gerne dazu bereit und berechnet diese zu den Selbstkosten.

Mehrwertsteuer
Die Mwst ist in den Einheits- und oder Globalpreisen nicht enthalten. Die Mwst wird in jedem Fall separat ausgewiesen und richtet sich nach den Vorgaben des Bundes resp. dem im Ausführungsjahr gültigen Mwst-Ansatz.

C. Übergabe / Übernahme der Arbeiten

Die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers erfolgt in der Regel schriftlich, sei dies durch Auftragsschreiben oder Werkvertrag, oder seitens von Marobag AG durch Auftragsbestätigungsschreiben. Vor allem während der Ausführungsfase können Aufträge aber auch mündlich vor Ort direkt an Marobag-Beauftragte erteilt werden. Wird der Auftrag dem Monteur erteilt so wird darum gebeten und dringend empfohlen, danach auch den Projekt-Sachbearbeiter der Marobag AG, oder den zuständigen Marobag-Aussendienstmitarbeiter von der Zusatz-Auftragsvergabe zu informieren.

D. Lieferfrist / Arbeitsunterbrüche-Etappen / Bestellungsänderungen / Leistungen Dritter

Lieferfrist
Die Lieferfrist ab definitiver Auftragsvergabe und Übernahme der Arbeiten beträgt je nach Auslastungsgrad 4 bis 8 Wochen. Insbesondere während den Zeiten von Schulferien oder auf die Zügeltermine 1. April und 1. Oktober hin kann sich die Lieferfrist verlängern.

Bauprogramm
Das Bauprogramm muss der Marobag AG mindestens 8 Wochen vor Montagebeginn zugestellt sein. Infolge des Zusammenwirkens zahlreicher Arbeitsgattungen und dadurch bedingter Verschiebungen ist der definitive Montagebeginn der Marobag AG 3-Wochen vor der gewünschten Arbeitsaufnahme anzuzeigen bzw. mit unserem Montageleiter abzusprechen.

Arbeitsunterbrüche / Etappen
Bauseits bedingte Arbeitsunterbrüche innerhalb der vorgesehenen und vereinbarten Ausführungsetappen, die den Abzug des Montagepersonals zur Folge haben, berechtigen die Marobag AG, für jede weitere, zusätzliche Montage-Etappe, zur Verrechnung einer Installationspauschale.

Bestellungsänderungen
Bestellungsänderungen führen zu entsprechender Kostenüberwälzung. Werden deshalb Material- und oder Fertigungs-Umdispositionen notwendig, verlängert sich deshalb die Lieferfrist.

Leistungen Dritter
Zeigt es sich im Laufe der Bauausführung dass für das Erfüllen der von Marobag AG übernommenen Lieferverpflichtungen Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden müssen, und wird diese Leistung durch die Bauleitung eingekauft, so muss dazu vorgängig das schriftliche Akzept einer von Marobag AG autorisierten Person vorliegen.

Nicht vereinbarte Bauabzüge- oder Belastungen wie z.B. das Weiterverrechnen von Gipser- oder Malerarbeiten an Marobag werden nicht anerkannt, es sei denn, sie seien vor der Arbeitsausführung abgemacht worden.
Die an Marobag AG errechenbaren Leistungen/Preise müssen dieser vorgängig bekannt gemacht werden und dürfen nicht höher sein als diejenigen, welche dem Bauherrn/Auftraggeber für gleich gelagerte Arbeiten auf der betreffenden Baustelle angeboten wurden. Dabei gelten die gleichen Rabatte und Skonti wie diese dem Bauherrn/Auftraggeber zustehen.

E. Einbau und Montagevoraussetzungen

Baustellen-Zustand
Die Baustelle ist der Marobag AG für die Einbau- und Montagearbeiten in trockenem Zustand zur Verfügung zu halten. Vor allem nach dem bauseitigen Einbringen des Unterlagsbodens bzw. der Gipserarbeiten an Wänden und Decken ist eine genügende Trocknungsfrist vorzusehen. Wird die Marobag AG beauftragt, trotz zu hoher Baufeuchte ihre Artikel zu liefern und zu montieren, so kann die Marobag AG für allfällige daraus entstehende Schäden nicht behaftet werden.

Werden infolge grober Ungenauigkeiten seitens vorangegangener Bauarbeiten zusätzliche Anpassarbeiten-, wie das Anhobeln an krumme Wände oder Decken-, bzw. das Versetzen von Nut- oder Deckleisten infolge ungleich hoch versetzter Fenster bei durchlaufenden Sturzelementen, sowie das Anhobeln der Sturzelemente an krumme- oder gewellte PVC- oder Kunststoff-Fensterfronten-, wie auch das eventuelle Ausfugen mit Dichtungsmasse etc., nötig, so stellen diese Arbeiten verrechenbare Zusatzleistungen dar.

Wandverputz / Tapeten
Leibungen, Wände und Nischen sind erst nach der Montage von Sims- bzw. Sturz- bzw. Vorhangbrettelementen oder Einbauschränken mit Fertigputz, Tapete oder Fertiganstrich zu versehen. Für Schäden die aufgrund der Nichtbeachtung dieser Reihenfolge entstehen, kann Marobag AG nicht behaftet werden.

Direktmontage von VS-Profilen auf verputzte Decken
Trotz vorsichtiger Bohrarbeiten in verputzte Decken kann es zu Ausbrüchen und Absplitterungen kommen. Folgekosten die dem Auftraggeber daraus entstehen können nicht an Marobag AG überwälzt werden.

Verdeckte Leitungsrohre
Unterputz-Zuleitungen von Wasser oder Strom, sowie Abwasserrohre, die sich im Montagebereich der zu montierenden Elemente befinden, sind der Marobag AG durch die Bauleitung vor Montagebeginn bekannt zu machen oder zu kennzeichnen, damit ein allfälliges Anbohren vermieden werden kann. Ohne entsprechende Bekanntmachung kann die Marobag AG im Schadenfall nicht behaftet werden.

F. Reklamation / Abnahme / Garantieleistung

Reklamation
Unsere Arbeiten werden gemäss unserem Wissen und unseren Normen ausgeführt. Wünscht die Bauleitung eine Änderung, bzw. ist sie in irgend einem Punkt der die Arbeitsausführung oder die Montage betrifft nicht einverstanden, bzw. beanstandet sie diese, wie z. B. Fugenbreiten, Wand-, bzw. Deckenanschlüsse oder dergleichen, dann hat sie den Monteur unverzüglich darauf hinzuweisen, bei gleichzeitiger Bekanntmachung an die Montageleitung der Marobag AG.

Abnahme, Abnahmeprotokoll
Unsere Monteure sind verpflichtet, nach erfolgter Montage die Arbeitsausführungen, umfassend die Lieferung und Montage, durch die Bauleitung abnehmen zu lassen. Zu diesem Zweck wird ein Abnahme-Protokoll analog zu SIA Formular 1029 (1977) erstellt, welches der Monteur mit sich führt. Für Ihre unerlässliche Mitwirkung danken wir Ihnen.

Garantie
Für offene Mängel besteht eine Garantiefrist (Rügefrist) von 2-Jahren. Für verdeckte Mängel haftet die Marobag AG bis zur Verjährung (5-Jahre) sofern die Mängel sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag der vorläufigen Ab- oder Übernahme der Arbeiten zu laufen. Als Sicherheit für allfällige Garantieansprüche leistet die Marobag AG eine auf 2-Jahre begrenzte-, und durch eine Versicherungsgesellschaft verbürgte Solidarbürgschaft. Die Garantiesumme beträgt 10 % der Netto-Abrechnungssumme (Rechnungsbetrag minus die Bauabzüge minus die Mwst.). Übersteigt die Netto-Abrechnungssumme den Betrag von Fr. 200’000.- so reduziert sich die Bürgschaft auf 5 %.

G. Ausmass / Abrechnung

Ausmass
Das Ausmass wird vor der Herstellung der Artikel am Bau genommen bzw. nachgeprüft, in der Regel nach vorangegangener gemeinsamer Baubegehung mit der Bauleitung. Für Türen und Schränke wird eine Stückliste erstellt welche alle wesentlichen Angaben enthält. Bei Laufmeterarbeiten wie z.B. bei Fensterausbauten wird das Total der Menge in Laufmetern-, und bei Stückpositionen wie Gehrungen, Stösse, Konsolen etc. in Total Stück ausgewiesen. Dabei zählen Längen von unter 1-Meter als ganzer Meter. Die Stücklisten/Massauszüge werden der Bauleitung vor der Fertigung als Verständigungspapier zur Kontrolle zugesandt. Werden diese nicht beanstandet, so gelten sie als genehmigt und dienen als Auftragspapiere. Änderungen die danach gewünscht werden sind kostenpflichtige Leistungen.

Abrechnung
Den Abrechnungen liegen die Auftragspapiere zugrunde. Während der Arbeiten werden-, vor allem bei grösseren Aufträgen, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Gesuche für Teilzahlungen zugestellt.
Ohne anders lautende Vereinbarungen gelten für die Teilzahlungen wie für die Schlusszahlung eine Zahlungsfrist von 30-Tagen. Wurde für die Akkordarbeiten ein Rabatt vereinbart so wird dieser am Teilzahlungsgesuch bzw. an der Rechnung in Abzug gebracht. Ein allfällig vereinbarter Skonto gilt nur bei Einhaltung der skontoberechtigten Zahlungsfrist.

Die Regiearbeiten werden gemäss den vereinbarten Regietarifen in Rechnung gestellt. Ein Rabatt auf Regiearbeiten wird nicht gewährt. Bei nicht vereinbarten Regietarifen gelten die Tarife des Verbandes der Zürcher-Schreinermeister. Das benötigte Material und die Spesen werden zuzüglich berechnet.

Bauabzüge
Allfällige Bauabzüge können in jedem Fall nur von der Netto-Abrechnungssumme vorgenommen werden.

Gerichtsstand
Ohne anders lautende Vereinbarung gilt als Gerichtsstand der Hauptsitz der Marobag AG in 8114 Dänikon.